Modulbaukasten – Herzensbusiness
Seit wenigen Tagen ist das Angebot meines Modulbaukastens-Herzensbusiness fertig. Du findest ihn unter meinem Coaching-Reiter oder direkt hier.
Wenn Dir einzelne Bereiche Deiner neuen, sehr eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht ganz klar sind, oder wenn Du Fragen zu bestimmten Aufgabengebieten hast, ist dieses System ein praktisches „Helferlein“. Natürlich kannst Du auch alle Module belegen. Sieh Dir meinen Baukasten an.
Kurz und bündig – unbedingt beachten!
1. Was muss zwingend in Deine geschäftlichen E-Mails?
Du weißt es selbst: Heute wird ein großer Teil der Geschäftspost per Mail abgewickelt. Das spart Kosten, Arbeitszeit, Papier und Archive. Für Deine dienstlichen Mails gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung Ärger machen kann. In Deine geschäftlichen Mails müssen folgenden Abgaben:
- Dein vollständiger Firmenname, der mit dem im Handelsregister eingetragenen wörtlich übereinstimmen muss,
- Die Rechtsform Deiner Gesellschaft
- Der Sitz Deiner Gesellschaft
- Das Registergericht und die Handelsregisternummer
- Alle Geschäftsführer mit Vor- und Zunamen und
- Eine ladungsfähige Anschrift, also eine Adresse, unter der Du persönlich erreichbar bist (Dies gilt insbesondere für Freiberufler und Kleinunternehmer.)
2. Die Rechte Deiner Kunden
Wahrscheinlich kennst Du diese längst. Damit es keine Unklarheiten gibt, hier eine Auflistung zum Nachsehen, „kurz und bündig“ eben:
- Die/Deine Gewährleistung für neue Ware beträgt zwei Jahre.
- Die zweijährige Gewährleistung ist auch für gebrauchte Ware möglich – denke an den Kauf von Gebrauchtwagen.
- Handwerker und Dienstleister haften zwei Jahre, am Bau fünf Jahre für ihre Arbeit.
- Dienstleister haften drei Jahre für ihre Arbeit.
- Treten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf des Produktes Mängel auf, trägst Du als Unternehmer die Beweislast dafür, dass Du ein einwandfreies Produkt verkauft hast.
- Bei auftretenden Mängeln nach Ablauf von sechs Monaten liegt die Beweislast beim Kunden.
- Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz oder kostenfreie Reparatur. Wenn Reparatur oder Ersatzlieferung zweimal scheitern, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises oder sogar die Vertragsauflösung verlangen.
- Verfügt das Produkt nicht über die Eigenschaften, mit denen es beworben wurde, gilt dies als Sachmangel und löst Gewährleistungsansprüche des Kunden aus.
- Fehlerhafte oder unverständliche Montageanleitungen gelten als Sachmangel.
Eine hervorragende Informationsquelle für Selbstständige und Kleinunternehmer bietet der VNR Verlag für Deutsche Wirtschaft mit seinem monatlich erscheinenden Magazin „Selbständig heute“.
Im Internet ist diese Verlagsseite zu finden unter: www.selbststaendig-heute.de
Willst Du selbst das Magazin abonnieren, geht das mithilfe der beiden folgenden Nummern:
Tel.: 0228 9550 145
Fax: 0228 3696 480
oder einer E-Mail an diese Adresse: kundenservice@vnr.de